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Stand: 3. November 2026

Das DORA-Informationsregister verständlich erklärt

Was das Register enthält und warum es jedes Jahr Arbeit macht.

Finanzunternehmen müssen nach Art. 28 Abs. 3 DORA ein Register aller Verträge mit IT-Dienstleistern führen. Es zeigt, welche Dienstleister welche Leistungen erbringen und welche davon kritische oder wichtige Funktionen stützen.

Wer es braucht

Grundsätzlich alle Finanzunternehmen unter DORA. Für Kleinstunternehmen und bestimmte deutsche Institute gibt es Besonderheiten, die Sie mit der BaFin abgleichen sollten.

Meldung an die Aufsicht

Das Register wird der Aufsicht gemeldet. Die BaFin nannte für 2026 das Einreichungsfenster vom 9. bis 30. März. Prüfen Sie den Termin für das Folgejahr direkt bei der BaFin.

Worauf es ankommt

Die größte Arbeit liegt meist nicht im Formular, sondern in vollständigen Vertragsdaten. Klären Sie früh, wer die Daten pflegt und welche Funktionen kritisch oder wichtig sind.

Quellen

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.